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NWB Nr. 9 vom Seite 649

Vorläufigkeitsvermerk für beschränkte Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen

Das klargestellt, dass die Liste der Vorläufigkeitsvermerke auch die beschränkte Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen umfasst. Damit wird den Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der jetzigen Regelung in § 10 Abs. 3 EStG Rechung getragen (vgl. zur Problematik Fischer, , sowie NWB Beratung aktuell 6/2006). Der DStV hatte zu dieser Thematik vor kurzem einen Musterrechtsbehelf erstellt. Gegen neu ergehende Steuerbescheide, die den Vorläufigkeitsvermerk tragen, muss diesbezüglich kein Einspruch mehr eingelegt werden.