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BGH 12.12.2005 II ZR 327/04, NWB 9/2006 S. 77

Darlehensrecht | Haustürsituation bei Beitritt zu einem Immobilienfonds

Nach richtlinienkonformer Auslegung des § 1 HaustürWG muss ein Vertragspartner, der nicht selbst die Vertragsverhandlungen führt, von der in der Person des Verhandlungsführers bestehenden Haustürsituation keine Kenntnis haben. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob den Vertragspartner an seiner Unkenntnis ein Verschulden trifft. Vielmehr ist § 1 HaustürWG immer dann anwendbar, wenn objektiv eine Haustürsituation bestanden hat ( im Anschluss an ; Änderung der Rechtsprechung nach Rückfrage beim XI. Zivilsenat).