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BSG 24.11.2005 B 12 RA 1/04 R , NWB 9/2006 S. 78

Sozialversicherung | Rentenversicherungspflicht eines selbständigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

Mit Wirkung vom 1. 1. 1999 wurden alle Selbständigen, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Zusammenhang dieser Tätigkeit nicht selbst einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (sog. arbeitnehmerähnliche Selbständige) in den Personenkreis der rentenversicherungspflichtigen Selbständigen einbezogen. Diese Regelung gilt auch für selbständige GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Entscheidend ist dabei allein, ob der Geschäftsführer selbst die genannten Voraussetzungen der Versicherungspflicht erfüllt, insbesondere ob die GmbH sein einziger Auftraggeber ist. Dagegen kommt es auf die Verhältnisse der GmbH, d. h. die Frage, wie viele Auftraggeber diese ihrerseits hat und ob sie wenigstens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäft...