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OFD Frankfurt 16.01.2006 S 1978 d A - 4 - St II 2.02, NWB direkt 9/2006 S. 5

Bilanzierungspflicht bei Einnahmenüberschussrechnern aufgrund Anwendung des § 24 UmwStG

Im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG muss der Einbringungsgewinn auf der Grundlage einer Einbringungsbilanz des Einbringenden und einer Eröffnungsbilanz der aufnehmenden Gesellschaft ermittelt werden. Daher ist in derartigen Fällen auf den Einbringungszeitpunkt von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zum Bestandsvergleich überzugehen. Eine Billigkeitsregelung kommt für den Übergangsgewinn nicht in Betracht, da eine Einbringung nach § 24 UmwStG dem Grunde nach die Beendigung des bisherigen Betriebs bedeutet. Die spätere Rückkehr zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG wird im Allgemeinen als nicht willkürlich zu erachten sein.