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FG Düsseldorf 10.11.2005 11 K 1974/03 E, NWB direkt 9/2006 S. 7

Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte

Die Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte gemäß § 35 EStG i. d. F. des StSenkG ist nur für die nach dem horizontalen Verlustausgleich verbleibenden positiven gewerblichen Einkünfte zu gewähren. Auf die gewerbesteuerliche Belastung kommt es nicht an.