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FG München 25.11.2005 8 K 1197/03, NWB direkt 9/2006 S. 8

Qualifikation von Fotomodellen bei Werbefilmen

Bei einer Zusammenarbeit für eine Dauer von nur 1-3 Tagen kann eine persönliche Abhängigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nur unter besonderen Umständen entstehen, etwa wenn der Arbeitgeber bereits bei einer nur kurzen Zusammenarbeit maßgebenden Einfluss auf das weitere berufliche Wirken des Arbeitnehmers nehmen könnte. Auch ist bei einer solchen kurzzeitigen Tätigkeit eines Werbemodells regelmäßig weder die Tatsache noch die Notwendigkeit einer Einbindung in die Gesamtorganisation des Betriebs des Auftraggebers gegeben.