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KSR Nr. 3 vom Seite 2

Keine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung bei freiberuflich tätiger Betriebsgesellschaft

Betriebsvermögen und Sonderbetriebsvermögen bei Schwesterpersonengesellschaften

Dr. Dorothee Hallerbach, Rechtsanwältin, Augsburg

Die Überlassung eines Praxisgrundstücks an eine Freiberufler-GbR durch eine ganz oder teilweise personenidentische GbR (Schwesterpersonengesellschaft) begründet keine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung. Das Grundstück ist in diesem Fall Sonderbetriebsvermögen bei der freiberuflichen Betriebs-GbR.

Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine Personengesellschaft als Besitzgesellschaft einer mit ihr personell verflochtenen Personengesellschaft (Betriebsgesellschaft), an der sie nicht selbst beteiligt ist (Schwesterpersonengesellschaften), wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung überlässt. Rechtsfolge ist, dass die Einkünfte der Besitzgesellschaft in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert werden. Bei gewerblich tätigen Betriebsgesellschaften gilt die Besonderheit, dass die zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen der (Schwester-)Besitzgesellschaft und nicht zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter bei der Betriebsgesellschaft zählen. In diesem Ausnahmefall geht das eigene Betriebsvermögen dem Sonderb...