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IWB Nr. 5 vom Seite 223 Fach 11a Seite 976

EuGH-Verfahrensreport: Indirekte Steuern (Stand: Januar 2006)

Ass. jur. Thorsten Kunde, Bochum und StB Dipl.-Finanzw. Christian Herold, Herten

Teil I: Urteile

1. Rs. C-204/03 (Kommission ./. Spanien)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 743 f. und 906.

Tenor:

Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere aus den Art. 17 Abs. 2 und 5 sowie 19 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG verstoßen, dass es einen Pro-rata-Satz für den Abzug der von den Stpfl., die nur besteuerte Umsätze tätigen, getragenen Mehrwertsteuer vorsieht und dass es eine Sonderregelung eingeführt hat, durch die die Abziehbarkeit der Mehrwertsteuer beschränkt wird, die auf den Erwerb von mittels Subventionen finanzierten Gegenständen oder Dienstleistungen entfällt.

Rechtsgrundlage:

Art. 17 Abs. 2 und 5 sowie Art. 19 der 6. MWSt-RL (77/388/EWG).

2. Rs. C-220/03 (Europäische Zentralbank ./. Deutschland)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 744.

Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Rechtsgrundlage:

Art. 8 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über den Sitz der EZB.

3. Rs. C-243/03 (Kommission ./. Frankreich)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl....