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FG Köln 03.11.2005 10 K 1294/02, BBK 6/2006 S. 4582

Leistungserbringung bei Adressenvermittlung

Bei der Vermittlung von Adressbeständen zum Zwecke der personalisierten Werbung (sog. Listbroking) werden sowohl die Vermittlungsleistungen als auch die für den Leistungserfolg notwendigen Selektionsleistungen erst ausgeführt, wenn die jeweiligen aufbereiteten Datensätze an den Nutzer (sog. Lettershop) weitergeleitet sind. Mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem dies der Fall ist, entsteht die Umsatzsteuer.