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BFH 16.11.2005 X R 3/04, StuB 5/2006 S. 205

Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei geänderter zeitlicher Zuordnung von Einkünften

Ein Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt bei nachträglicher Zuordnung von Einkünften zu einem anderen Veranlagungszeitraum nicht in Betracht (Bezug: § 233a, § 227 AO 1977).NWB AAAAB-73527

Praxishinweise: Durch die Regeln über die Verzinsung soll ein Ausgleich für die unterschiedlichen Steuerfestsetzungen und Fälligkeiten bei den Stpfl. geschaffen werden. Die Verzinsung erfolgt deshalb typisierend getrennt für Nachzahlungen und Erstattungen, jeweils bezogen auf das einzelne Veranlagungsjahr. Ob die vom Gesetz typisierten Liquiditätsvorteile/Liquiditätsnachteile tatsächlich eingetreten sind, ist grundsätzlich unbeachtlich. Gewinnverlagerungen bzw. Gewinnverschiebungen haben deshalb auch keinen Einfluss auf die Höhe der Zinsen, und ein entstehender Nachza...