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StuB Nr. 5 vom Seite 189

Die Rechtssache Marks & Spencer – Trendwende in der europäischen Rechtsprechung

– Anmerkungen zum  –

von Prof. Dr. Heinz Kußmaul und Dipl.-Kfm.Vassil Tcherveniachki, beide Saarbrücken
Die Kernthesen:
  • Das Urteil in der Rs. Marks & Spencer bringt zwar keine Überraschungen, aber die Argumentation des EuGH deutet auf eine Trendwende in der europäischen Rechtsprechung hin.

  • Entgegen bisheriger Rechtsprechung wird das Territorialitätsprinzip als Rechtfertigungsgrund für die teilweise Einschränkung der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft anerkannt.

  • Der EuGH hat in der Rs. Marks & Spencer weitgehend den fiskalischen und haushaltspolitischen Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung getragen.

I. Einleitung

Am hat der EuGH in der Rs. Marks & Spencer entschieden, dass Art. 43 und Art. 48 EG nationalen Regelungen nicht entgegenstehen, die im Allgemeinen eine Verlustverrechnung zwischen verbundenen Unternehmen nur auf inländische Sachverhalte beschränken. Dennoch verstößt ein derartiger Ausschluss grenzüberschreitender Verlustverrechnungen im Konzern gegen die Niederlassungsfreiheit, wenn eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Tochtergesellschaft keine Möglichkeit zur Berücksichtigung ihrer Verluste in diesem Staat hat. Letzteres liegt regelmäßig dann vor, wenn d...