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StuB Nr. 6 vom Seite 247

Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Firmenfortführung

Die Eintragung eines Haftungsausschlusses in das Handelsregister nach § 25 Abs. 2 HGB kommt nicht in Betracht, wenn es an einer Geschäftsübernahme sowie einer Vereinbarung fehlt, weil neben einem fortbestehenden Handelsgeschäft eine weitere Gesellschaft mit identischem oder ähnlichem Namen gegründet und betrieben wird (OLG Frankfurt/M., Beschluss vom  - 20 W 272/05, DB 2005 S. 2519).