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StuB 6/2006 S. 237

Verlustausgleichsbeschränkungen gem. § 15a EStG: Erbringung der Hafteinlage durch beliebige Sacheinlage?

Erbringt der Kommanditist bei ausstehender Hafteinlage eine Sacheinlage, kann diese nicht ohne weiteres – gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Leistenden – als auf die Hafteinlage erbracht angesehen werden. Gegen eine missbräuchliche Gestaltung spricht gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 38/05, EFG 2005 S. 1431) in einem derartigen Fall, dass der Kommanditist weiterhin tatsächlich haftet und die Inanspruchnahme bei einer neu gegründeten Gesellschaft auch im Normalfall nicht gänzlich unwahrscheinlich ist (Bezug: § 15a EStG).NWB UAAAB-57222

Praxishinweise: (1) Die Kommanditisten der Klägerin (Klin.), einer GmbH & Co. KG, erbrachten die bei Gründung ausbedungenen Haft- und Pflichteinlagen von insgesamt 10 000 DM. Nach § 4 des Gesellschaftsvertrags we...