Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 14 vom Seite 1

Abschied vom Halbteilungsgrundsatz

BVerfG gibt Halbteilungsgrundsatz faktisch auf

Andrew Miles

Mit seinem Beschluss v. hatte das BVerfG den so genannten Halbteilungsgrundsatz erstmals formuliert. Danach sei eine Gesamtbelastung an Einkommen- und Vermögensteuer von mehr als 50 v. H. des zu versteuernden Einkommens im Allgemeinen als eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verletzung der Eigentumsgarantie zu werten. Schon damals rief der Beschluss im Angesicht der jahrzehntelangen Praxis von Einkommensteuersätzen bis zu 56 v. H. eine gewisse Verwunderung hervor. Jetzt hat das BVerfG seine damalige Entscheidung mit seinem neuen Beschluss v. - 2 BvR 2194/99 durch die Feststellungen relativiert, der Halbteilungsgrundsatz habe sich nur auf das Zusammenwirken der Einkommen- mit der Vermögensteuer bezogen und sei für die weitere Rechtsprechung ohnehin nicht bindend.

Gesamtbelastung nicht entscheidend

Nach dem Vortrag des Beschwerdeführers war sein Unternehmensgewinn mit rund 60 v. H. Einkommen- und Gewerbesteuer belastet. Dagegen warf der BFH, der die Beschwerde für unzulässig gehalten hatte, ein, die Berechnung sei nicht zutreffend, da der Unternehmensgewinn bereits um den Gewerbsteueraufwand gemindert worden S. 2sei. Unter Hinzurechnung dieses Aufwa...