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FG Brandenburg 29.09.2005 1 K 1584/03, BBK 8/2006 S. 4591

Keine Mindestbemessungsgrundlage zwischen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern

Bei ordnungsgemäß durchgeführten Lieferungen zwischen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen besteht objektiv keine Gefahr einer Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung, so dass die Regelungen zur Mindestbemessungsgrundlage nicht anzuwenden sind (§ 10 Abs. 4 und 5 UStG). Der Steuerentstehung auf der Seite des Lieferers steht die entsprechende Vorsteuerabzugsberechtigung auf Seiten des empfangenden Unternehmers gegenüber, so dass unabhängig von der Höhe der Bemessungsgrundlage immer ein Ausgleich von Steuer und Vorsteuer hergestellt wird. Aus diesem Grunde ist ein durch Geschäftsbeziehung oder Beteiligungsstruktur begründeter Einfluss in der Unternehmerkette für die Umsatzbesteuerung unerheblich (im Streitfall: Grundstückslieferung einer Personengesellschaft an eine vorsteuerabzugsberechtigte nahestehende ...