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StuB Nr. 7 vom Seite 255

Praxisfälle zur Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in das Gesamthandsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft

– Zugl. Anmerkungen zu den und 26. 11. 2004 –

von Dr. Harald Schießl, Brühl
Die Kernaussagen:
  • Bei Gründung einer gewerblich tätigen Personengesellschaft stellt die offene Sacheinlage eines steuerverstrickten Wirtschaftsguts einen tauschähnlichen Vorgang dar.

  • Dieser führt beim einbringenden Gesellschafter zu einer entgeltlichen Veräußerung mit Aufdeckung der stillen Reserven und bei der aufnehmenden Personengesellschaft zu einem Anschaffungsgeschäft.

  • Dies gilt auch für Sacheinlagen infolge Kapitalerhöhung.

I. Einleitung

Im Urteil vom hat der VIII. Senat des BFH die Einbringung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG aus dem Privatvermögen in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als tauschähnlichen Vorgang beurteilt, der beim einbringenden Gesellschafter zu einer entgeltlichen Veräußerung i. S. des § 17 EStG und bei der aufnehmenden Personengesellschaft zu einem Anschaffungsgeschäft führt. Mit Schreiben vom schloss sich das BMF dieser Rechtsprechung des BFH an und wendet die Rechtsgrundsätze allgemein für die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen in das Gesamthandsvermögen einer gewerblichen Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten an.

Die Einbringung ist ei...