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StuB Nr. 7 vom Seite 288

Unterbilanzhaftung einer vermögenslosen GmbH

Die nach Eintragung der GmbH in das Handelsregister eingreifende Unterbilanzhaftung ist auch dann als reine Innenhaftung ausgestaltet, wenn die GmbH vermögenslos ist oder nur einen Gesellschafter hat. Dem Gläubiger der Gesellschaft bleibt nur der Weg, über eine Forderungspfändung den Anspruch der Gesellschaft gegen seinen Gesellschafter aus der Unterbilanzhaftung geltend zu machen bzw. einen Antrag auf Durchführung des Insolvenzverfahrens gegen die Gesellschaft zu stellen ().