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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 226/04 EFG 2006 S. 1125 Nr. 15

Gesetze: AO § 37 Abs. 2, AO § 46 Abs. 2

Entstehungszeitpunkt eines Erstattungsanspruchs bei Zahlung mit vordatiertem Scheck

Leitsatz

Wird eine überhöhte Zahlung per Scheck geleistet, ist für die Entstehung des Erstattungsanspruchs auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde abzustellen. Das gilt auch bei einem vordatierten Scheck.

Die Abtretung eines derartigen Erstattungsanspruchs, die nach Übergabe, aber vor Einlösung des vordatierten Schecks angezeigt wird, ist daher nach § 42 Abs. 2 AO unwirksam.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1125 Nr. 15
HAAAB-82426

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