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FG Münster Urteil v. - 10 K 1105/04 Kg EFG 2006 S. 1182 Nr. 15

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 Satz 2, EStG § 70 Abs 4

Kindergeld:

"Nachträgliches Bekanntwerden" des Unterschreitens des Grenzbetrages aufgrund verfassungsgerichtlicher Entscheidung

Leitsatz

Durch das nachträgliche Ergehen der Entscheidung des BVerfG, aufgrund der Sozialversicherungsbeiträge des Kindes von dessen eigenen Einkünften abzuziehen sind (, FR 2005, 706), ist im Sinne von § 70 Abs. 4 EStG "nachträglich bekannt geworden", dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 EStG in Einzelfall unterschreiten können. Die Kindergeldfestsetzung ist demgemäß zu ändern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1182 Nr. 15
KAAAB-82691

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