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OFD Rheinland 28.04.2006 S 2331 - 1000 - St 2, NWB 20/2006 S. 154

Einkommensteuer | Liquidationseinnahmen der Chefärzte als Arbeitslohn

Der (BStBl 2006 II S. 94) entschieden, dass ein angestellter Chefarzt mit den Einnahmen aus dem ihm eingeräumten Liquidationsrecht im stationären Bereich für die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen in der Regel Arbeitslohn bezieht, wenn die wahlärztlichen Leistungen innerhalb des Dienstverhältnisses erbracht werden. Das inzwischen veröffentlichte Urteil ist in vergleichbaren Fällen anzuwenden. Der BFH bringt in den Urteilsgründen zum Ausdruck, dass die wahlärztlichen Leistungen selbständig oder nichtselbständig erbracht werden können. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalls. Kriterien zur Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Arbeit enthält die