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FG München 10.02.2006 8 K 3164/03, NWB direkt 20/2006 S. 4

Übergangsgewinn

Im Interesse einer korrekten Erfassung des Totalgewinns sind im ersten Jahr nach dem Wechsel von der Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG Ansparrücklagen gem. § 7g EStG als Übergangsgewinn zu erfassen.