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BMF 03.05.2006 IV C 3 -S 2211 - 11/06, NWB direkt 20/2006 S. 5

Nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit entstandene Schuldzinsen

Der klargestellt, dass es nicht darauf ankomme, ob ein bei einer Veräußerung des Objekts erzielbarer Erlös zur Tilgung des Darlehens ausgereicht hätte. Vielmehr bleibe der durch die tatsächliche Verwendung des Darlehens zur Finanzierung sofort abziehbarer Werbungskosten geschaffene Zusammenhang mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung auch nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit bestehen. Die Finanzverwaltung hält daher an ihrer im (BStBl 2001 I S. 513) vertretenen Auffassung nicht mehr fest und hebt das BMF-Schreiben auf. Die Grundsätze des BFH-Urteils sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden. – In einem der nächsten Hefte werden wir ausführlich über diese Entwicklung berichten.