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FG Düsseldorf 21.02.2006 10 K 171/03 Kg, NWB direkt 20/2006 S. 5

Berufsausbildung bei Vorbereitung auf die Abiturprüfung für Nichtschüler

Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung für Nichtschüler stellt eine Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG dar. Die Eingliederung in eine schulische Mindestorganisation ist entgegen Tz. 63.3.2.1 Abs. 2 Satz 7 DA-FamEStG nicht erforderlich, um eine Ausbildung i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG annehmen zu können. Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen des nach dem BKGG zu zahlenden sozialrechtlichen Kindergelds und dem nach dem EStG zur Steuerfreistellung des für das Existenzminimum des Kinds erforderlichen Elterneinkommens als Steuervergütung zu zahlenden Kindergelds muss das Tatbestandsmerkmal „für einen Beruf ausgebildet” in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG weiter ausgelegt werden als in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG a.F., um der unterhaltsrechtlichen Verpflichtung der Eltern während einer Ausbildung des Kinds Rechnung zu tragen.