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FG München 28.09.2005 10 K 3486/05, NWB direkt 20/2006 S. 6

Kostenerstattung im Einspruchsverfahren

Für die Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren ist nicht auf die Kenntnisse eines Durchschnittsbürgers, sondern auf den individuellen Wissens-, Bildungs- und Erfahrungsstand des Einspruchsführers abzustellen.