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BFH 08.03.2006 IX R 107/00, StuB 8/2006 S. 321

Einkommen-/Lohnsteuer | Ausgleichszahlungen zur Vermeidung von gekürzten Pensionszahlungen als Werbungskosten

Ausgleichzahlungen, die ein zum Versorgungsausgleich verpflichteter Ehegatte aufgrund einer Vereinbarung gem. § 1587o BGB an den anderen Ehegatten leistet, um Kürzungen seiner Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) zu vermeiden, sind sofort als Werbungskosten abziehbar (Bezug: § 9 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).NWB RAAAB-80123

Praxishinweise: Vorab entstandene Werbungskosten erfordern einen wirtschaftlichen Zusammenhang der Aufwendungen mit den später erzielten Einnahmen. Dieser wirtschaftliche Zusammenhang ist bei Ausgleichszahlungen zu bejahen, da sie erfolgen, um einen ungeschmälerten Zufluss der Versorgungsbezüge sicherzustellen. Es bleibt abzuwarten, wie der BFH Ausgleichszahlungen im Rahmen der Renten (§ 22 EStG) in der Zukunft behandelt. Durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung wird auch hier eine volle Besteuerung ...