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BFH 08.03.2006 IX R 78/01, StuB 8/2006 S. 321

Einkommen-/Lohnsteuer | Zahlungen zur Vermeidung von Kürzungen bei Pensionszahlungen als Werbungskosten

(1) Ausgleichszahlungen, die ein zum Vorsorgungsausgleich verpflichteter Beamter aufgrund einer Vereinbarung gem. § 1408 Abs. 2 BGB an seinen Ehegatten leistet, um Kürzungen seiner Versorgungsbezüge zu vermeiden, sind sofort als Werbungskosten abziehbar (Ergänzung zum ). (2) Werden die Abfindungszahlungen fremdfinanziert, kann der Beamte die dadurch entstehenden Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen (Bezug: § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Satz 3 Nr. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).NWB BAAAB-80124

Praxishinweise: Die Ausgleichszahlungen sind auch dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Scheidung entstehen. Entscheidend ist allein, dass mit der Zahlung eine Sicherung der künftigen V...