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SteuerStud Nr. 6 vom Beilage Seite 6

Berufe rund um das Steuerrecht — ein Überblick

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Michael Puke, Steuerberater, Münster, und Jörg ten Voorde, Steuerberater, Altenberge, beide Studienwerk der Steuerberater in NRW e. V. - Geschäftsstelle Münster

Vorbemerkung

In kaum einem anderen Berufszweig sind die Aufstiegsmöglichkeiten so vielfältig wie im steuerberatenden Beruf. So kann nach erfolgreicher Berufsausbildung und kurzer Zeit berufspraktischer Tätigkeit bereits die Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder die Steuerfachwirtprüfung abgelegt werden.

Die Steuerfachwirtprüfung kommt in Inhalt und Ablauf der Steuerberaterprüfung bereits recht nahe und wird daher auch häufig als „Meisterprüfung im Steuerrecht” bezeichnet.

Auch Nicht-Akademiker haben nach 7-jähriger Berufspraxis Zugang zur Steuerberaterprüfung, eine berufliche Qualifikation, die in anderen Berufszweigen ausschließlich Hochschulabsolventen vorbehalten ist.

Mit diesem Beitrag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für

  • die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sowie

  • die Fortbildung zum Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

erläutert und Prüfungsablauf und -inhalte vorgestellt.

I. Steuerfachangestellte

1. Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r”

Bundesweit entscheiden sich jährlich rund 7 000 Menschen für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r”. Etwa 75 % davon sind junge Frauen. ...