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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 366/04

Gesetze: AO § 129, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

Zu den Anforderungen an eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

Leitsatz

Übertragen Eltern einem Kind einen Vermögensgegenstand gegen auf eine Höchstzeit zu zahlende wiederkehrende Leistungen, handelt es sich nicht um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen mit der Folge der Abziehbarkeit von Sonderausgaben. Das gilt auch dann, wenn die Parteien bei Vertragsabschluss annehmen, dass der finanzielle Bedarf der Eltern bei Ende der Zahlungen geringer sein werde.

Für die Frage, ob ausreichend ertragbringendes Vermögen übertragen wird, sind die zu erbringenden Zahlungen mit den laufenden erzielten Erträgen zu vergleichen und nicht mit den bis zum Ende der Nutzungsdauer des übertragenen Vermögensgegenstandes erzielbaren Erträgen.

Fundstelle(n):
DAAAB-84620

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