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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 177/05 EFG 2006 S. 1408 Nr. 18

Gesetze: EStG § 5 Abs. 5 Nr. 2

Beibehaltung eines für einen Zinszuschuss zu mehreren Darlehen gebildeten Rechnungsabgrenzungspostens bei Tilgung nur eines der Darlehen

Leitsatz

  1. Der Anwendungsbereich der Rechnungsabgrenzung nach § 5 Abs. 5 Nr. 2 EStG betrifft auch Fälle, in denen die gegenseitigen Verpflichtungen ihre Grundlagen im öffentlichen Recht haben. Daher kann auch der Empfang von Subventionen zu einer passiven Rechnungsabgrenzung führen, sofern das vom Subventionsempfänger erwartete Verhalten wirtschaftlich als Gegenleistung für die Subvention aufgefasst werden kann.

  2. Ein für Zinszuschüsse zu mehreren Darlehen gebildeter Rechnungsabgrenzungsposten darf beibehalten werden, wenn nur eines der Darlehen getilgt wird. Denn die Darlehen sind verschiedene Wirtschaftgüter, die einzeln in der Bilanz auszuweisen sind; der Rechnungsabgrenzungsposten ist hingegen ein einheitlicher Bilanzposten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 2/2007 S. 72
DB 2007 S. 25 Nr. 27
DStRE 2006 S. 1039 Nr. 17
EFG 2006 S. 1408 Nr. 18
SJ 2006 S. 36 Nr. 25
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2007 S. 75
PAAAB-88164

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