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StuB Nr. 11 vom Seite 416

Aktienerwerb auf indirektem Wege: Neue steuerliche Aspekte bei Einbuchung ins Depot

– Auswirkung auf die Bemessung von Kapitaleinnahmen, auf Spekulationsgeschäfte und die Kapitalertragsteuer –

von Dipl.-Finw. (FH) Robert Kracht, Bonn
Die Kernaussagen:
  • Stock-Dividenden führen auch bei Ausgabe im Rahmen einer Kapitalerhöhung nicht zu steuerfreien Einnahmen.

  • Der Bezug von Gratisaktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist steuerfrei.

  • Ein Aktienerwerb auf „Umwegen” ist in den Jahresbescheinigungen der Kreditinstitute z. T. fehlerhaft oder unvollständig aufgeführt.

I. Einführung

Die zunehmenden Börsenaktivitäten privater Anleger in den vergangenen Jahren führen auch zu einer verstärkten Inanspruchnahme der Finanzgerichte. Dabei geht es nicht nur um Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bei der Besteuerung von Kapitaleinnahmen und Spekulationsgewinnen, sondern auch um die Folgewirkungen eines Aktienbesitzes. So hat sich der BFH vor einiger Zeit zu Bonusaktien und der Behandlung von Bezugsrechten geäußert und aktuell zu Stock-Dividenden entschieden. Bei diesem häufig in den Niederlanden praktizierten Verfahren können die Aktionäre zwischen einer Barausschüttung und Gratisaktien entscheiden. Zumeist liegt der Kurs der kostenlosen Wertpapiere leicht über dem Dividendenbetrag, so dass dieses Angebot angenommen wird.

In diesem Fall liegen Kapitaleinnahmen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor, so dass hier die gleiche Regelung wie bei...