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BFH 08.03.2006 IX R 34/04, BBV 7/2006 S. 199

Nutzungsüberlassung zur Abgeltung einer Zugewinnausgleichsforderung

Wenn Ehegatten im Rahmen der Scheidung festlegen, dass ein Ehepartner zur Abgeltung einer Zugewinnausgleichsforderung statt Geld ein zeitlich begrenztes Recht erhalten soll, ein Grundstück des anderen Ehepartners unentgeltlich zu nutzen,S. 200 stellt dies eine entgeltliche Vereinbarung dar. Das hat nunmehr der BFH entschieden.

Konsequenz im Streitfall: Der Ehemann erzielte aufgrund dieser Nutzungsüberlassung zur Abgeltung der Zugewinnausgleichsansprüche der Ehefrau Vermietungseinkünfte.

Begründung: Ob nun Vermögen übertragen oder aber lediglich zur Nutzung überlassen wird, ist insoweit unerheblich. Beides hat Entgeltcharakter, wenn es jeweils dazu dient, eine Ausgleichsforderung abzugelten.

Denn indem der Steuerpflichtige den Nutzwert des Grundstücks dazu einsetzt, seiner Verpflichtung auf Zugewinn...