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KSR Nr. 7 vom Seite 4

Übertragung von stillen Reserven aus dem Sonderbetriebsvermögen auf Reinvestitionen bei Schwestergesellschaft

Gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise bei Veräußerungen i. S. des § 6b Abs. 10 EStG

Dipl. Finanzwirt Dr. Alexander Kratzsch, Richter am FG, Bünde

Während der Gültigkeitsdauer des § 6b Abs. 10 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 konnten die stillen Reserven, die infolge der Veräußerung eines zum Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters gehörenden Wirtschaftsguts aufgedeckt wurden, nicht auf Reinvestitionen im Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft übertragen werden. Das galt auch dann, wenn der veräußernde Gesellschafter als einziger am Vermögen der Schwestergesellschaft beteiligt war.

Regelung des § 6b Abs. 10 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002

Mit Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 wurde durch eine Änderung des § 6b Abs. 10 und § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG die für Veräußerungen bis zum geltende sog. gesellschafterbezogene durch eine gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise ersetzt. Demzufolge war die Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts

  • aus einem Einzelbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt,

  • aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen und umgekehrt sowie

  • zwischen den jeweiligen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer derselben Mitunternehmerschaft

zwingend mit der Realisierung der stillen Reserven verbunden. Durch das StSenkG – sowie weiterentwickelt ...