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StuB Nr. 12 vom Seite 449

Der Risikobegriff im Jahresabschluss, im Risikomanagement und Risikocontrolling – eine deckungsgleiche Perspektive?

von Dr. Klaus Wolf, Wimsheim
Die Kernfragen:
  • Was wird unter dem Risikobegriff im Kontext des Jahresabschlusses und des KonTraG verstanden?

  • Wie grenzen sich beide Definitionen voneinander ab? Welche Gemeinsamkeiten bestehen?

  • Welche Auswirkungen hat dies auf die Unternehmens- und Risikosteuerung?

I. Einleitung und Problemstellung

Die unternehmerische Tätigkeit ist untrennbar mit dem Eingehen von Risiken verknüpft. Das vor allem nach deutschem Recht stark ausgeprägte kaufmännische Vorsichtsprinzip und das Imparitätsprinzip fordern vom Kaufmann im Jahresabschluss nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB „alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen”. Andererseits belegen spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche und -krisen die Wichtigkeit eines wirksamen Risikomanagementsystems, welches spätestens seit Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in 1998 in vielen Unternehmen eingeführt worden ist. Allerdings zeigen aktuelle Industriestudien Defizite hinsichtlich der Integration des Überwachungssystems in die Unternehmensplanungs- und -steuerungssysteme auf. Der Jahresabschluss bzw. die Financial Statements spielen dabei eine wichtige Rolle. Ziel des ...