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StuB Nr. 12 vom Seite 488

Ablehnung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

Der Anspruch auf eine Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses kann vom Arbeitgeber nicht mit der Begründung abgelehnt werden, eine mögliche Inanspruchnahme aller in seinem Unternehmen Alterteilzeitberechtigten (unter Berücksichtigung der 5 %-Sperrklausel nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AltersteilzeitG) würde ihn finanziell überfordern. Gesetzgeber und Tarifvertragsparteien sind gemeinsam davon ausgegangen, dass durch die Einräumung der Möglichkeit von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen eine zusätzliche Kostenbelastung für die Arbeitgeber entstehen würde (ArbG Frankfurt/M., Urteil vom  - 1 Ca 5187/05, DB 2005 S. 2643).