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StuB Nr. 12 vom Seite 488

Prüfung des Zahlungseingangs bei Rechnungen

Der StB kann grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass die vom Mandanten eingereichten Rechnungen über die von ihm durchgeführten Arbeiten auch tatsächlich in voller Höhe beglichen sind (, NJW-RR 2005 S. 1656).