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StuB Nr. 13 vom Seite 504

Bilanzierung von Rücklagen nach § 6b EStG anhand von Fallbeispielen

StB Hans Walter Schoor
Kernfragen
  • Welche Möglichkeiten eröffnet § 6b EStG?

  • In welcher Höhe darf eine Rücklage gem. § 6b EStG gebildet werden?

  • Was bedeutet die Tatsache, dass § 6b EStG eine personenbezogene Steuervergünstigung ist, für die Gesellschafter einer Personengesellschaft?

Voraussetzung für die Anerkennung von Rücklagen gem. § 6b EStG ist u. a., dass der Gewinnabzug und die Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden können (§ 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 EStG). Schwierige Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit diesem Buchnachweis ergeben sich vor allem, wenn der Stpfl. in einem ihm zuzurechnenden Betrieb stille Reserven durch Veräußerung aufgedeckt hat, die auf Wirtschaftsgüter einer Mitunternehmerschaft übertragen werden sollen, an der der Stpfl. beteiligt ist. Der folgende Beitrag hat ausgewählte praxisrelevante Fallgestaltungen zum Gegenstand, die sich im Zusammenhang mit der Bilanzierung von 6b-Rücklagen ergeben.

I. Einleitung

§ 6b EStG eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, stille Reserven, die sich während eines längeren Zeitraums (Sechs-Jahresfrist) bei bestimmten Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gebildet haben und bei einer dann erfolgenden Veräußerung aufgedeckt werden, auf bestimmte Reinvestitionsobj...