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StuB 13/2006 S. 522

Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für vor Stellung des Insolvenzantrages fällige Lohnsteuern

Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für einbehaltene und nicht abgeführte LSt entfällt gem. einem nrkr. NWB IAAAB-75020 (BFH-Az.: VII R 65/05, EFG 2006 S. 83) mangels Kausalität der Pflichtverletzung für einen Schaden des Fiskus, wenn die Steuerbeträge innerhalb des Zeitraums von drei Monaten vor Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH fällig geworden sind und die Voraussetzungen für eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO vorgelegen hätten (Bezug: § 34 Abs. 1, § 69, § 191 Abs. 1 AO; § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 17 Abs. 2, § 130, § 142 InsO).