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StuB 13/2006 S. 516

Anwendung der 1 v. H.-Regelung bei geleasten Kraftfahrzeugen

Voraussetzung für die Ermittlung der privaten Nutzung eines Kfz nach der typisierenden Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist gem. (n. v.) NWB QAAAB-83862, dass das Fahrzeug zum Betriebsvermögen des Stpfl. gehört. Die Anwendung der Vorschrift ist deshalb ausgeschlossen, wenn bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG der betriebliche Anteil eines geleasten Personenkraftwagens nicht mehr als 50 v. H. der gesamten Nutzung beträgt und das Fahrzeug oder das Nutzungsrecht auch nicht in unmissverständlicher Weise durch entsprechende, zeitnah erstellte Aufzeichnungen dem – gewillkürten – Betriebsvermögen zugeordnet worden ist.