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BMF 12.06.2006 IV B 2 - S 2144 - 39/06, BBK 14/2006 S. 4612

Berücksichtigung einer vor dem entstandenen Unterentnahme

Nach dem bleiben Über- oder Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren, die vor dem geendet haben, unberücksichtigt. Das BMF erläutert, wie das Urteil anzuwenden ist.

BBK F. 13 S. 4829