Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 21.09.2005 X R 29/03, BBK 14/2006 S. 4610

Rückstellung für Recycling-Unternehmen

Ein Recycling-Unternehmen, das Bauschutt gegen Entgelt annimmt, aufbereitet und anschließend die aufbereiteten Abfälle verkauft, kann i. d. R. für die am Bilanzstichtag bestehende Verpflichtung zur Bauschuttverarbeitung eine Rückstellung dem Grunde nach bilden. Denn die gesetzlichen Bestimmungen des Abfall- sowie Bundesimmissionsschutzgesetzes begründen eine konkrete öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur zeitnahen umweltgerechten Entsorgung der angenommenen Abfälle (vgl. hierzu auch Happe, BBK F. 17 S. 3317).

Der Höhe nach umfasst die Rückstellung aber nicht die gesamten Aufbereitungskosten, da sonst unberücksichtigt bliebe, dass der Unternehmer mit der Aufbereitung der Abfälle noch weitere Einnahmen im Folgejahr erzielen will. Deshalb bemisst sich die Rückstellung nach den ...