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FG München Urteil v. - 9 K 4559/05

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2, AO § 157 Abs. 2, EStG § 10d Abs. 2, EStG § 10d Abs. 4

Fehlende Beschwer bei Steuerfestsetzung von 0 Euro

Leitsatz

Eine Klage gegen einen Steuerbescheid, der eine Einkommensteuer von 0 Euro festsetzt ist auch dann wegen fehlender Beschwer unzulässig, wenn der Steuerpflichtige eine Erhöhung des negativen Gesamtbetrags der Einkünfte anstrebt, denn über die Höhe des vortragsfähigen Gesamtbetrags der Einkünfte wird verbindlich im Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10 d Abs. 4 EStG entschieden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAB-90091

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