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StuB Nr. 14 vom Seite 534

Die Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes zum 1.1.2007

von Dipl.-Kfm. StB Gert Klöttschen, Euskirchen
Kernfragen
  • Welche Umsätze sind von der Neuregelung betroffen?

  • Mit welchen wirtschaftlichen Auswirkungen ist zu rechnen?

  • Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um Mehrbelastungen zu vermeiden?

Die Bundesregierung hat am den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (HBeglG 2006) in dritter Lesung verabschiedet. Der Bundesrat hat diesem in seiner Sitzung vom zugestimmt . Nach Art. 4 des HBeglG 2006 wird der allgemeine USt-Satz nach § 12 Abs. 1 UStG von 16 % auf 19 % angehoben; entsprechend wird auch der Steuersatz der Versicherungsteuer erhöht (Art. 5 HBeglG 2006). Die Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gem. § 24 Abs. 1 UStG werden ebenfalls von 5 % auf 5,5 %, von 9 % auf 10,7 % sowie von bisher 16 % auf 19 % zum erhöht. Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG i. H. von 7 % bleibt unverändert. Im Folgenden werden die Neuregelungen im Bereich der USt vorgestellt und Maßnahmen aufgezeigt, um Mehrbelastungen zu vermeiden.

I. Wirtschaftliche Auswirkungen der Erhöhung des Umsatzsteuersatzes

Seit 1968 wurde der allgemeine USt-Satz sechsmal, schrittweise um jeweils 1 %, von 10 % auf aktuell 16 % angehoben. Die nun bevorstehende...