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StuB 14/2006 S. 560

Zu knapp unter 50 % betrieblich genutztes Wirtschaftsgut als notwendiges Sonderbetriebsvermögen

Ein der Personengesellschaft zur Nutzung überlassener Pkw stellt nach dem nrkr. Urteil des Schleswig-Holsteinischen NWB XAAAB-75430 (BFH-Az.: VI R 4/06, EFG 2006 S. 335) selbst dann notwendiges Sonderbetriebsvermögen dar, wenn dieses Wirtschaftsgut zu weniger als fünfzig und mindestens zehn Prozent zu betrieblichen Zwecken genutzt wird (Bezug: §§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, 4 Abs. 1 Satz 1, 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Praxishinweise: (1) Die Klägerin ist eine Personengesellschaft. Einer ihrer Gesellschafter vermietete der Gesellschaft zwei Pkw, die zu knapp unter 50 % zu betrieblichen Zwecken genutzt wurden. Das FA vertrat die Auffassung, die Pkw seien dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen zuzuordnen. Deshalb stelle die private Nutzung eine Entnahme dar, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu bewerten sei. Ferner stelle der aus einer Veräußerung eines Pkw erzielte ...