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SteuerStud Nr. 7 vom Seite 1

Fall Claudia und Michael Quarch – Aufgabe aus dem Ertragsteuerrecht

Berücksichtigung von Kindern - Einkünfte und Bezüge des Kindes, Einkünfte aus selbständiger Arbeit

von Thomas Rudolph, Steueramtmann, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

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I. Sachverhalt

1. Allgemeines

Der 45-jährige Michael Quarch und seine zwei Jahre jüngere Frau Claudia sind seit 20 Jahren verheiratet. Seit der Verwirklichung ihres Traumes vom Eigenheim im Jahr 1995 wohnen sie in Burgstädt. Für die Herstellung des Gebäudes mit einer Wohnfläche von 120 m² haben die beiden umgerechnet 240 000 € aufgewandt (falls erforderlich, ist von einer linearen AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG auszugehen). Die Betriebskosten für das Eigenheim (z. B. Grundsteuer, Strom-, Heiz- und Wasserkosten etc.) betragen 4 200 € im Jahr 2005.

Aus der Ehe sind die Kinder Vanessa (geboren: ) und Florian (geboren: ) hervorgegangen. Die beiden Kinder leben im Haus der Eltern. Florian besucht die örtliche Grundschule.

Aus den dem zuständigen Finanzamt Mittweida vorliegenden Anlagen Kind zur Einkommensteuererklärung für 2005 der Eheleute Quarch ist hinsichtlich der Tochter Vanessa folgender Sachverhalt zu ersehen: Vanessa begann gleich nach dem Abitur im Jahr 2003 ein Studium der Rechtswissenschaften in Leipzig. Zur Finanzierung des Studiums erhielt Vanessa im Jahr 2005 mtl. 1 000 € von ihren Eltern ...