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NWB Nr. 31 vom Seite 2549

Keine Entgeltminderung bei Ausgabe von Parkchips

Parkchip ist mit Werbegeschenk vergleichbar

Dr. Wilfried Wagner

Im zu entscheidenden Fall gaben Innenstadt-Geschäfte zur Verkaufsförderung über eine dafür gegründete Gesellschaft an Kunden bei einem Kauf einen Parkchip aus. Dieser Chip konnte bei einem der Innenstadt-Parkhäuser (kein eigenes Parkhaus des Geschäfts) eingelöst werden und verbilligte das Parken. Die Klägerin, eines der Geschäfte, behandelte bei der Umsatzsteuer den Wert des ausgegebenen Chips als Kaufpreisminderung für die Ware. Nach Meinung des BFH liegt eine Minderung des Kaufpreises einer Ware in diesem Fall nicht vor.

1. Was sind Parkchips umsatzsteuerrechtlich?

Eine Minderung des Kaufpreises einer Ware liegt nach dem NWB AAAAB-89209 nicht vor, wenn der Käufer vom Verkäufer zur Ware einen Chip erhält,

  • der zum verbilligten Bezug von Leistungen eines Dritten berechtigt, und

  • der Kunde den vereinbarten Kaufpreis für die Ware unabhängig davon, ob er den Chip annimmt, zu zahlen hat und

  • die Rechnung über den Warenkauf diesen Kaufpreis ausweist.

Der Kaufpreis wurde im entschiedenen Fall nicht berührt; es gab weder eine Kaufpreiserstattung an den Kunden noch eine Minderung des in der Rechnung angegebenen Kaufpreises. Die Ausgabe eines Parkchips ist vergleichbar mit der...BStBl 2004 II S. 328