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NWB Nr. 31 vom Seite 2567 Fach 3 Seite 14107

Überblick über das Steueränderungsgesetz 2007

Änderungen werden für Arbeitnehmer teuer

Kai Brockmann und Ralf Hörster

Am hat der Bundesrat erwartungsgemäß dem am vom Deutschen Bundestag beschlossenen Steueränderungsgesetz 2007 zugestimmt (BGBl 2006 I S. 1652). Damit können die nachfolgend dargestellten Änderungen des Einkommensteuerrechts, die vor allem für viele Arbeitnehmer zu spürbaren Einschnitten führen werden, zum in Kraft treten. Die Änderungen von EStG und KStG im Hinblick auf die Umsetzung des EU-Zinsabkommens mit der Schweiz treten davon abweichend bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft und sind erstmals auf Zahlungen anzuwenden, die nach dem erfolgen.

I. Beschränkung des Abzugs für Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können ab dem Veranlagungszeitraum 2007 nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Nach bisherigem Recht warS. 2568 ein Abzug bis zu 1 250 € möglich, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 Prozent der gesamten betrieblichen oder beruflichen Nutzung betrug oder ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stand. Der BRH hatte diese Regelung als ...