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OFD Koblenz 27.06.2006 S 2221 A - St 32 3, NWB 31/2006 S. 247

Einkommensteuer | Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei Arbeitslohn aus einer nach DBA freigestellten Auslandstätigkeit

Sonstige Vorsorgeaufwendungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG können bis zu 2 400 € als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Höchstbetrag reduziert sich auf 1 500 € bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung Leistungen i. S. des § 3 Nr. 62 EStG oder § 3 Nr. 14 erbracht werden (§ 10 Abs. 4 EStG). Zu der Frage, welcher Höchstbetrag für Steuerpflichtige maßgeblich ist, die nach einem DBA freigestellten Arbeitslohn aus einer Auslandstätigkeit beziehen, welche nicht der inländischen Sozialversicherungspflicht unterliegt, nimmt die OFD Koblenz mit Kurzinformation Einkommensteuer v. - S 2221 A - St 32 3 NWB TAAAB-90587 Stellung.