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OFD Koblenz 12.06.2006 S 2255 A - St 32 1, NWB 31/2006 S. 247

Einkommensteuer | Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz ab dem Jahr 2005

Wer nachweist, dass er bis zum mindestens zehn Jahre lang Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, kann insoweit gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung die für ihn günstigere Ertragsanteilsbesteuerung beantragen (sog. Öffnungsklausel). Hierbei ist nicht erforderlich, dass mindestens zehn Jahre lang Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags an einen Versorgungsträger gezahlt wurden, sondern die erforderlichen zehn Jahre oberhalb des Höchstbeitrags können auch durch Einzahlungen an mehrere Versorgungsträger erreicht werden (OFD Koblenz, Kurzinformation Einkommensteuer v. - S 2255 A - St 32 1 NWB FAAAB-90583). Zu diesem Thema erscheint demnächst ein Beitrag in der NWB.