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BFH 17.05.2006 VIII R 39/05, NWB 31/2006 S. 248

Gewerbesteuer | Keine erweiterte Kürzung bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Auch eine geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen steht nach dem NWB RAAAB-90540 einer ausschließlichen Grundstücksverwaltung i. S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG entgegen. – Anmerkung: Weil das Gesetz für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG – abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmen – ausdrücklich verlangt, dass „ausschließlich” eigener Grundbesitz verwaltet wird, sieht der BFH keinen Anwendungsspielraum für das Verhältnismäßigkeitsgebot. Auch wenn man dieser Beurteilung kritisch gegenübersteht, sollte in der Praxis die Mitvermietung oder -verpachtung auch unbedeutendster Betriebsvorrichtungen (von den Sonderfällen von Grundstücksbestandteilen ausgenommen) durch Grundstücksgesellschaften vermieden werden, wenn Wert auf die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gelegt wird.