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BFH 26.04.2006 II R 58/04, NWB 31/2006 S. 251

Bewertung | Bedarfsbewertung von Rohbauland

Die Finanzämter sind nach dem NWB MAAAB-90533 nicht berechtigt, die für die Bedarfsbewertung von Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerte aus den von den Gutachterausschüssen für erschließungsbeitragsfreies Bauland mitgeteilten Bodenrichtwerten abzuleiten (Abweichung von R 160 Abs. 2 Satz 1 und 7 ErbStR 2003). – Anmerkung: Der BFH bekräftigt seine Rechtsauffassung, der zufolge bei der Bedarfsbewertung für unbebaute Grundstücke strikt an die vom Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwerte anzuknüpfen ist. Den in R 160 Abs. 2 ErbStR 2003 vorgesehenen Ansatz von Rohbauland mit 75 bzw. 50 v. H. des Bodenrichtwerts erschließungsfreier vergleichbarer Baulandflächen billigt der BFH nicht. Begehrt der Steuerpflichtige einen niedrigeren Wertansatz, kann er dies nur durch ordnungsgemäßen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts erreic...